Das CO₂-Abgabemodell ist ein Bürokratiemonster
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Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat (Archivbild).
© Quelle: Marcus Brandt/dpa
Berlin. Eigentlich hatte sich die Ampelkoalition ja den Kampf gegen die Bürokratie auf die Fahnen geschrieben. „Überflüssige Bürokratie werden wir abbauen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Darin kündigen SPD, Grüne und FDP auch vollmundig die Entwicklung eines „systematischen Verfahrens“ sowie eines „Praxischecks“ an, um den bürokratischen Aufwand neuer Gesetze und Regelungen zu überprüfen.
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CO2-Preismodell: So sollen die Kosten zwischen Vermieter und Mieter künftig aufgeteilt werden
Jetzt haben es die Ampel-Minister endlich geschafft, sich auf einen Modus für die Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermietern zu einigen. Sie soll sich nach dem Energieverbrauch pro Quadratmeter richten. Die Opposition sieht allerdings einen entscheidenden Webfehler.
Wie nötig ein solcher Bürokratie-TÜV wäre, hat die Ampelregierung in dieser Woche auf eindrucksvolle Art und Weise vorgeführt. Bei der Entlastung der Mieter von den Kosten für die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe haben sich die Koalitionäre auf ein Modell geeinigt, das mit Fug und Recht den Titel als Bürokratiemonster des Jahres beanspruchen kann. Anstatt eine leicht zu verstehende und streitfrei umzusetzende hälftige Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern zu beschließen, haben die beteiligten Ministerien ein Stufenmodell ausgetüftelt, das aus sage und schreibe zehn Entlastungsstufen besteht, die vom CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche anhängig sind.
Modell soll gerecht sein – ist es aber nicht
Das soll besonders gerecht sein, ist es aber gar nicht, da als Bemessungsgrundlage nicht etwa der schwierig zu ermittelnde energetische Zustand einer Wohnung dient, sondern der Verbrauch von Öl oder Gas. Der aber ist abhängig von der Anzahl und dem Heizverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Streit ist da vorprogrammiert, und das räumen die Ampelminister in ihrem Gesetzesentwurf sogar ein. Die neue Regelung könne zu vermehrtem Beratungsbedarf und zu einer Mehrbelastung der Gerichte führen, heißt es darin. Wie sich diese Erkenntnis mit den hehren Zielen der Koalitionäre für den Bürokratieabbau verträgt, bleibt bis auf Weiteres deren Geheimnis.