NGG: Gastronomie-Arbeitgeber wollen Kurzarbeitergeld nicht aufstocken

"Geschlossen" steht auf einem Schild an der Tür eines Restaurants. Wegen des Coronavirus öffnen viele gastronomische Betriebe derzeit nur zeitweise.

"Geschlossen" steht auf einem Schild an der Tür eines Restaurants. Wegen des Coronavirus öffnen viele gastronomische Betriebe derzeit nur zeitweise.

Das Coronavirus hat Deutschland im Griff - und viele Hotels, Bars und Restaurants schließen entweder oder fahren den Betrieb herunter. Wie in anderen Branchen auch soll dann Kurzarbeitergeld die Jobs retten. Doch damit dürften viele Gastro-Beschäftigte nicht über die Runden kommen, meint der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan.

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte am Dienstag erreicht, dass die etwa 120.000 Systemgastronomie-Beschäftigten bei Kurzarbeit statt 60 bis 67 Prozent des Nettolohns 90 Prozent bekommen - mittels einer Aufstockung durch die Arbeitgeber.

Herr Adjan, das Coronavirus breitet sich in Deutschland aus, es gibt immer mehr Einschränkungen im Alltag, auch im Gastgewerbe. Wie ist die Stimmung unter den Beschäftigten?

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Die Stimmung ist hundsmiserabel. Das hat uns so schnell eingeholt. Die ersten Hotels haben bereits zugemacht, weitere werden mit Sicherheit folgen. Es gibt große Hotels, die leben nur noch von Flugzeugcrews - und es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch der weiter eingestellt wird. Dann haben sie Hotels mit 500 Zimmern und drei Gästen. Wirtschaftlich ist das eine Katastrophe, deshalb werden die dann zumachen.

Was bedeutet das für die Beschäftigten?

Die sind äußerst verunsichert. Die wissen: Wenn keine Beschäftigung da ist, kommt kein Geld rein. Und wenn kein Geld reinkommt, besteht die große Gefahr, dass sie ihre Arbeitsplätze verlieren. Zwar hat die Bundesregierung deshalb den Zugang zu Kurzarbeit erleichtert. Aber im Gastgewerbe geht Kurzarbeit ohne einen Aufstockungsbetrag der Arbeitgeber überhaupt nicht, weil die Kolleginnen und Kollegen davon nicht leben könnten. Mit 60 bis 67 Prozent vom letzten Nettogehalt werden sie nicht die Miete bezahlen und ihre Familie ernähren können. Das ist unmöglich.

Freddy Adjan ist seit 1993 Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und begann 1995 seine Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär. Ab 1996 war der gelernte Hotelfachmann Gewerkschaftssekretär in der NGG-Region München. Im Jahr 2002 übernahm er die Geschäftsführung der NGG-Region München. 2013 wurde er zum Landesbezirksvorsitzenden in Bayern und auf dem Gewerkschaftstag 2018 zum Stellvertretenden NGG-Vorsitzenden gewählt.

Freddy Adjan ist seit 1993 Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und begann 1995 seine Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär. Ab 1996 war der gelernte Hotelfachmann Gewerkschaftssekretär in der NGG-Region München. Im Jahr 2002 übernahm er die Geschäftsführung der NGG-Region München. 2013 wurde er zum Landesbezirksvorsitzenden in Bayern und auf dem Gewerkschaftstag 2018 zum Stellvertretenden NGG-Vorsitzenden gewählt.

Sie fordern deshalb, dass Arbeitgeber aufstocken...

Die Lösung in der gegenwärtigen Situation ist Kurzarbeit, bei der Arbeitgeber mit den am Freitag beschlossenen Bestimmungen für Kurzarbeitungen ohnehin zuletzt entlastet wurden. Nur müssten eben die Arbeitgeber zusätzlich zu den 60 bis 67 Prozent des Nettolohns einen Aufschlag zahlen. In der Systemgastronomie gibt es dazu schon eine tarifliche Vereinbarung. Dort wird das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettolohns aufgestockt.

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Wie ist der Stand bei der restlichen Gastronomie?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist auf uns zugekommen und wollte eine bundesweit einheitliche tarifliche Regelung dafür. Aber sie wollen nichts, aber auch gar nichts über die gesetzlichen Grundlagen hinaus gewähren. In der Systemgastronomie gibt es nun auch einen Kündigungsschutz. Während der Kurzarbeiterphase und zwei Monate darüber hinaus sind da betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Der Dehoga weigert sich, so eine Regelung aufzunehmen. Wir haben am Dienstag dem Dehoga mitgeteilt, dass sie sich bis Mittwoch entscheiden sollen, ob sie noch weiter mit uns sprechen wollen. Die haben sich nicht einmal gemeldet.

Nun leiden die Betriebe gerade heftig. Wäre ein solcher Aufstockungsbetrag nicht eine zusätzliche Belastung?

Es gibt mit Sicherheit ein Leben nach Corona. Als Branche, die Schwierigkeiten hat, Personal zu finden, muss man die Situation bis dahin überbrücken. Wenn man das gute Personal halten will, gibt es das nicht zum Nulltarif. Außerdem gilt: Ich finde gut, dass der Bund und die Länder gerade einen Schutzschirm für die Wirtschaft aufspannen, der mehr als hundert Milliarden Euro umfasst. Aber das muss auch bei den Beschäftigten ankommen.

Ein Bekannter hat gerade seine Kurzarbeit-Vereinbarung unterschrieben. Er beklagt, dass ihm wegen der Betriebsschließung nicht nur 40 Prozent Lohn, sondern auch die Trinkgelder fehlen werden. Haben Sie dafür Verständnis?

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Natürlich. Der Dehoga hat die relativ niedrigen Löhne und Gehälter in der Branche auch damit begründet, dass die Kolleginnen und Kollegen ja Trinkgelder bekommen - was aber zuletzt ohnehin rückläufig war. Zwar gibt es im Gastgewerbe viele Beschäftigte, die keine Trinkgelder bekommen, weil sie nicht am Gast arbeiten. Aber je nachdem wo man arbeitet, können durch den Wegfall von Trinkgeldern zusätzlich einige hundert Euro im Monat fehlen.

Ein anderer Aspekt sind geringfügig Beschäftigte, die in der Gastronomie arbeiten. Denen wird das Kurzarbeitergeld nicht helfen, weil sie keinen Anspruch darauf haben. Braucht es da weitergehende Maßnahmen?

Das wäre wünschenswert. Aber diese Beschäftigten sind jetzt schon weg, die werden einfach nicht mehr angerufen und bekommen keine Einsätze mehr. Die, die mit Jobs in der Gastro nur einen Zuverdienst generiert haben, können das noch einigermaßen ertragen. Aber es gibt auch Kolleginnen und Kollegen, die drei oder vier Minijobs ausüben, um über die Runden zu kommen. Die trifft das alles extrem.


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