Notbremse im Einzelhandel: Ist es mit „Click and Meet“ schon wieder vorbei?
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Kunden warten in der Münchner Innenstadt vor einem Sportgeschäft auf Einlass.
© Quelle: Tobias Hase/dpa
Bund und Länder haben sich nach RND-Informationen bereits darauf geeinigt, dass die Anfang März vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt wird. Nachdem Bund und Länder erst Anfang März einen Lockerungskurs eingeschlagen hatten, stehen die Zeichen nach dem massiven Anstieg der Infektionszahlen nun wieder auf Verschärfung. Die „Notbremse“ für bereits erfolgte Lockerungen wie die Öffnung von Geschäften, Museen und Sportanlagen soll bestehen bleiben. Sie gilt für Regionen, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über 100 steigt. Das ist inzwischen für weite Teile Deutschlands der Fall – gehandelt wird aber oft trotzdem nicht.
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Handelsketten: „Click and Meet“ ohne Kopplung an Inzidenzwerte
Die großen Handelsketten dagegen hätten gerne zumindest am Terminshopping (Click and Meet) festgehalten – trotz steigender Inzidenzen. „Der Handel bringt große Opfer und wird dafür nicht einmal adäquat kompensiert. Für unsere Branche bedeutet dies ein Geschäfts- und Unternehmenssterben auf Raten“, hatten einige Unternehmen, darunter Tedi, Kik, Takko, Ernsting’s family, Butlers und Thalia in eine gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder formuliert. Dies habe auch schlimme Folgen für die Innenstädte. Die Firmenchefs appellieren an die Politik, das Terminshopping beizubehalten. „Lassen Sie uns das Verfahren „Click and Meet“, am besten ohne Kopplung an Inzidenzwerte, als kleinen Hoffnungsschimmer weiterentwickeln.“
Die Kopplung sieht derzeit folgende Schritte vor: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Bundesland oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Lockdownregeln wieder in Kraft. Das bedeutet, die Geschäfte müssen dann wieder komplett schließen und dürfen nur noch vorbestellte Ware zum Abholen anbieten (Click and Collect). Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, dürfen die Bundesländer den Geschäften das sogenannte Click and Meet erlauben.
Die Firmen schreiben, dem Handel dürfe nicht die Verantwortung für das steigende Inzidenzgeschehen zugeschoben werden. Das Gegenteil sei der Fall, wie man am Beispiel Hannover und Thüringen sehe: „Dort sind die Inzidenzen in den letzten Tagen deutlich gestiegen – ohne dass der Einzelhandel geöffnet hat.“
Mehr Modellprojekte in ausgewählten Regionen?
Nur an einer Stelle stellte die Beschlussvorlage Lockerungen vage in Aussicht. Die Länder könnten im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in wenigen ausgewählten Regionen mit niedriger Inzidenz testen, wie unter strengen Auflagen und mit einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten.
In einigen Städten gibt es bereits solche alternative Konzepte und Experimente, die vor allem auf den breiten Einsatz von Schnelltests setzen. In Tübingen etwa ist Shopping mit einem negativen Corona-Test möglich. An mehreren Stellen in der Stadt können die Menschen seit Montag kostenlose Tests machen, das Ergebnis wird in einem Tagesticket bescheinigt. Damit kann man in Läden einkaufen oder zum Friseur gehen. Aber auch Außengastronomie und Kultureinrichtungen wie das Theater dürfen Gäste mit Zertifikat empfangen und bedienen.
RND/dpa/ang/asu