Ohne Moos nichts los: Darf der Chef mein Gehalt kürzen?

Ist das monatliche Gehalt im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt, kann der Arbeitgeber es nicht einfach kürzen. Anders sieht es eventuell beim Weihnachtsgeld aus.

Ist das monatliche Gehalt im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt, kann der Arbeitgeber es nicht einfach kürzen. Anders sieht es eventuell beim Weihnachtsgeld aus.

Gütersloh. Einfach beschließen, dass der Mitarbeiter weniger Geld bekommen soll, kann ein Arbeitgeber in der Regel nicht, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gehalt im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben ist.

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"Genauso wenig ist es erlaubt, einen Mitarbeiter auf eine schlechtere Position zu versetzen und damit das Gehalt zu verringern", so Schipp weiter. Man müsse sich aber genau anschauen, wie das Gehalt zusammengesetzt ist. "Interessant werden kann das bei Bestandteilen, die nicht zur normalen Vergütung gehören", sagt der Fachanwalt.

Weihnachtsgeld kann gekürzt werden

Wenn das Weihnachtsgeld nicht zur Standard-Vergütung gehört, kann es ohne größere Probleme gekürzt werden. Behält sich der Arbeitgeber vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt, kann er diese Leistung auch kürzen. Eine solche Entscheidung ist dem Fachanwalt zufolge bei jeder Art der Bezahlung möglich, die Arbeitnehmer anlassbezogen unter einem Vorbehalt erhalten - ohne dass sie eine konkrete Leistung dafür erbringen.

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RND/dpa

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