Wie die Ampelfraktionen Heizöl-, Pellet- und Brikettkunden helfen wollen
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Holzpellets sind begehrte Brennstoffe, seit Gas so teuer geworden ist (Symbolbild).
© Quelle: Dpa
Berlin. Nun also doch: Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen im Deutschen Bundestag auf Entlastungen von den hohen Energiepreisen auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher geeinigt, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Scheitholz oder Briketts heizen. Bislang war für diese Verbrauchergruppe lediglich eine Härtefallregelung vorgesehen, die nur dann greifen sollte, wenn jemand seine Rechnung gar nicht mehr bezahlen kann. Nun legen SPD, Grüne und FDP eine eigene Preisbremse auch für „nicht leitungsgebundene Brennstoffe“ vor.
Konkret soll Kunden, die ihre Heizenergie nicht per Gas- oder Stromleitung beziehen, eine Verdopplung ihrer bisherigen Brennstoffkosten zugemutet werden. Von den darüber hinausgehenden Kosten soll der Staat 80 Prozent erstatten, wobei es eine Bagatellgrenze von 100 Euro und einen Entlastungshöchstbetrag von 2000 Euro geben soll.
Man habe sich an der „Formel der Gaspreisbremse“ orientiert, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch am Dienstag in Berlin. Auch beim Gas müssen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil der erhöhten Preise selbst tragen. So bedeutet der am Januar subventionierte Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde für viele Kundinnen und Kunden ebenfalls eine Verdopplung im Vergleich zu den bisherigen Bezugskosten.
Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro bereit
1,8 Milliarden Euro stellt der Bund für die Öl- und Pelletpreisbremse bereit. Um die Beantragung und Auszahlung der Mittel sollen sich die Länder kümmern. Sie könnten dazu auf die gleichen Auszahlungsstellen wie in der der Corona-Krise setzen, sagte Miersch.
Die Ausgestaltung der Preisbremse für Heizöl, Pellets und andere Brennstoffe war für die Energiepolitiker knifflig, weil es anders als beim Strom oder Gas in der Regel keine festen Versorgungsverträge zwischen Kunden und Lieferanten gibt. Das erhöht das Missbrauchsrisiko. Windige Anbieter und Kunden könnten etwa Scheinrechnungen vereinbaren und sich dann die staatliche Erstattung teilen.
Abschlag für Gas und Wärme im Dezember übernimmt der Staat
Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund.
© Quelle: dpa
Um solchen Missbrauch zu verhindern, soll die Regelung nur für das Jahr 2022 gelten und auch nur für Rechnungen, die bis zum 1. Dezember ausgestellt worden sind. Antragsberechtigte sollen außerdem per eidesstattlicher Erklärung versichern, dass die Rechnungssumme den Tatsachen entspricht.
Außerdem soll noch geprüft werden, ob es – etwa beim statistischen Bundesamt – Referenzwerte für die Kostenentwicklung bei den einzelnen Energieträgern gibt, die für die Berechnung der Entlastungshöhe herangezogen werden können. Nur wenn solche Daten nicht vorliegen, soll auf die individuellen Rechnungssummen abgestellt werden.
Bislang besteht die Preisbremse für Heizöl, Pellets und andere Brennstoffe nur in Eckpunkten. Konkrete Details sollen in einer noch ausstehenden Bund-Länder-Einigung geregelt werden.
Einigkeit haben die Ampelfraktionen am Dienstag auch in einer weiteren lange strittigen Frage erzielt: Dürfen Unternehmen, die von der Strompreis- oder Gaspreisbremse profitieren, Boni an ihre Führungskräfte oder Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten? Die Antwort lautet Nein – zumindest, wenn ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro Unterstützung vom Staat bekommt. Liegt die staatliche Unterstützungszahlung zwischen 25 Millionen und 50 Millionen Euro, dürfen bereits vereinbarte Boni oder Dividenden zumindest nicht mehr erhöht werden.
Will ein betroffenes Unternehmen also weiterhin Geld an Anteilseigner und Führungskräfte auszahlen, wird es auf die staatlichen Hilfszahlungen verzichten müssen. „Es gehört zu einer solidarischen Gesellschaft dazu, dass man nicht staatliche Hilfen in Anspruch nimmt und gleichzeitig Geld an seine Aktionäre ausschüttet“, sagte SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz. Das sei sowohl eine Frage der Gerechtigkeit also auch eine von verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Bundestag und Bundesrat sollen die Gas- und Strompreisbremse Ende dieser Woche beschließen. Für private Haushalte und kleine und mittlere Firmen sollen die Preisbremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant. Für große Industrieverbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar greifen.