Restaurantbesuch in Corona-Zeiten: Diese Regeln gelten jetzt

In Mecklenburg-Vorpommern haben Restaurants schon seit dem Wochenende wieder geöffnet.

In Mecklenburg-Vorpommern haben Restaurants schon seit dem Wochenende wieder geöffnet.

In vielen Bundesländern dürfen Restaurants, Cafés und Biergärten nach und nach wieder öffnen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Gastronomiebetriebe schon seit dem vergangenen Wochenende wieder geöffnet, in dieser Woche folgen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (11.5.), Rheinland-Pfalz (13.5.), Sachsen, Thüringen, Berlin und Brandenburg (15.5.). In der nächsten Woche wollen dann Baden-Württemberg, das Saarland, Schleswig-Holstein (18.5.) sowie Sachsen-Anhalt (22.5.) nachziehen. In Bayern öffnen am 18. Mai zunächst nur Biergärten und Gastro-Außenbereiche.

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Eine Übersicht hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hier zusammengestellt. An welche Regel sich Restaurantbetreiber und Gäste halten müssen, ist Ländersache. Wie so häufig in der Corona-Krise bedeutet das für Deutschland einen Flickenteppich. Eine Übersicht in Auszügen:

Wie groß muss der Mindestabstand sein?

In allen Restaurants müssen die Tische mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. In Niedersachsen sind es sogar zwei Meter, außerdem darf nur maximal die Hälfte der Plätze für Gäste vergeben werden. In Schleswig-Holstein sind maximal 50 Gäste pro Gastraum zulässig. Sachsen-Anhalt verzichtet dagegen ausdrücklich auf eine maximale Gästezahl.

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Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?

In Berlin sollen entsprechend den neuen Kontaktbeschränkungen, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch sitzen dürfen. In Mecklenburg Vorpommern lautet die Regel so, dass maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen, in Sachsen-Anhalt sind es bis zu fünf Menschen pro Tisch.

Verändern sich die Öffnungszeiten?

Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen: In Rheinland-Pfalz etwa dürfen Gastronomie-Betriebe von 6 bis 22 Uhr öffnen, auch in Schleswig-Holstein und Berlin schließen Restaurants spätestens um 22 Uhr. In Mecklenburg-Vorpommern gelten dagegen Öffnungszeiten von 6 bis 21 Uhr. In Niedersachsen sind die Öffnungszeiten nicht eingeschränkt.

Wann muss man eine Maske tragen?

In Bayern müssen Gäste beim Betreten und Verlassen eines Restaurants sowie etwa beim Gang auf die Toilette eine Maske tragen, am Tisch selbst aber nicht. Auch das Küchenpersonal und die Kellner müssen Masken tragen. In Mecklenburg-Vorpommern sind der Mund-Nasen-Schutz sowie Handschuhe für das Servicepersonal verpflichtend – nicht aber für die Gäste am Tisch. In Berlin wird das Tragen einer Maske für das Servicepersonal empfohlen.

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Muss man Kontaktdaten angeben?

Oftmals ja. In Niedersachsen zum Beispiel müssen Restaurantbetreiber Namen und Kontaktdaten jedes Gastes sowie Kommen und Gehen dokumentieren und drei Wochen aufbewahren. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen müssen Gastronomen die Adressen der Gäste notieren.

Was passiert mit Salzstreuern und Speisekarten?

Hygiene steht an erster Stelle – deshalb sind zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen am Tisch keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung erlaubt. Das bedeutet, es gibt keine Salz- und Pfefferstreuer oder Brotkörbe.

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RND

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