Sichtprobleme auf Straßen: Wer darf eigentlich Verkehrsspiegel aufstellen?
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Verkehrsspiegel können an unübersichtlichen Verkehrsbereichen äußerst hilfreich sein. Ohne Genehmigung dürfen diese aber nur auf Privatgrund installiert werden.
© Quelle: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn
Stuttgart. Wer kennt die Situation nicht: Man will mit dem Fahrzeug ein Grundstück verlassen, aber durch bauliche Gegebenheiten ist die Sicht auf den fließenden Verkehr eingeschränkt. Helfen könnte ein Verkehrsspiegel. Der ist aber nicht vorhanden. Doch: Dürfte man ihn einfach aufstellen?
„Die Aufstellung auf öffentlichem Verkehrsgrund muss beim Straßenbaulastträger beantragt werden“, verweist Hans-Peter David von der Sachverständigenorganisation Dekra auf die gängige Praxis. Baulastträger kann abhängig von der jeweiligen Straße die Kommune, der Landkreis, das Land oder der Bund sein. Die Kosten für Anschaffung und Unterhalt trägt jedoch der Antragsteller.
Grundsätzlich gehören Verkehrsspiegel zur Straßenausstattung. Sie stehen überwiegend im Bereich von unübersichtlichen Knotenpunkten, Kurven oder Grundstücksausfahrten. „Aus Sicht des Straßenverkehrsrechts handelt es sich beim Verkehrsspiegel lediglich um ein Hilfsmittel – die Sorgfaltspflicht beim Ausfahren aus einem Grundstück gilt weiterhin“, so der Experte.
Im Zweifel müsse sich der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Bereich hineintasten oder sich einweisen lassen.
Beschädigte Spiegel können Fehleinschätzungen zu führen
Allerdings haben Verkehrsspiegel auch ihre Tücken. So sind sie zum Beispiel anfällig für Verschmutzungen. Darüber hinaus kann Vandalismus zu einem verzerrten und verkleinerten Spiegelbild führen, was wiederum die Gefahr von Falschinterpretationen der Verkehrssituation birgt.
„Deshalb hat der Gesetzgeber bewusst auf die Aufnahme des Verkehrsspiegels in den Katalog für Verkehrszeichen und -einrichtungen verzichtet“, betont der Dekra-Sachverständige. Daher könne die Installation eines solchen Spiegels auch nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.
Wer Abhilfe für seine problematische Grundstücksausfahrt schaffen will, dem bleibe in aller Regel nur die Aufstellung eines sphärischen Spiegels – außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes auf privatem Grund.
RND/dpa