Sind Corona-Masken von der Steuer absetzbar?

Eine Mitarbeiterin der Firma Ber-Bek näht Atemschutzmasken.

Eine Mitarbeiterin der Firma Ber-Bek näht Atemschutzmasken.

Ab dem heutigen Montag gilt fast in allen Bundesländern eine Maskenpflicht in Nahverkehr und Einzelhandel. Das bedeutet, das die Nachfrage nach Corona-Masken ansteigen wird und der Einzelne in den nächsten Wochen und Monaten eine gewisse Summe für den persönlichen Gesundheitsschutz ausgeben muss.

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Aufgrund der hohen Nachfrage und der dadurch steigenden Preise könnte da schnell eine dreistellige Summe für einen Haushalt zusammen kommen. Entsprechend gibt es schon aus der Politik die ersten Vorschläge, dass der Kauf von Corona-Gesichtsschutzmasken für den Eigenbedarf steuerlich absetzbar sein sollte.

Dafür plädiert der FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich. “Auf den Kosten darf nicht derjenige allein sitzen bleiben, der sie zum Schutz seiner Mitmenschen in öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Arbeitsweg und beim Einkaufen tragen möchte", so der Politiker und fordert, dass die Kosten in der Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres steuerlich abgesetzt werden können.

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Medizinisches Hilfsmittel?

Aktuell können nur sogenannte medizinische Hilfsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem ein Blutdruckmessgerät, ein Rollstuhl oder eine Prothese und auch eine Seh- oder Hörhilfe. Haben diese medizinischen Hilfsmittel einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen, werden deren Kosten in der Regel die Krankenkasse übernommen.

Kosten für medizinische Hilfsmittel, die jedoch die Krankenversicherung nicht zahlt, kann jeder versuchen, als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abzusetzen. In wie weit das auf die Kosten für Gesichtsschutzmasken zutrifft, ist aber derzeit noch unklar.

Masken als Werbungskosten absetzen?

Eine andere Möglichkeit wäre, die Kosten die Corona-Gesichtsschutzmasken als Werbungskosten abzusetzen. Voraussetzung hierfür wäre, dass die Schutzmasken auch beruflich genutzt werden, der Arbeitgeber eine solche verlangt, aber keine von sich aus zur Verfügung stellt und somit der Arbeitnehmer sich diese selbst kaufen muss.

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Letztlich ist es ratsam, ab dem ersten Kauf einer Corona-Gesichtsschutzmaske die Belege gut aufzuheben und am Ende des Jahres diese dem Steuerberater zukommen zu lassen. Bis dahin dürfte das Thema Absetzbarkeit von Atemschutzmasken wohl ein paar wichtige Schritte vorangekommen zu sein.

RND

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