So entsorgen Sie Sondermüll richtig
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/6VGBZEDA4N3EKRTJDPHPUBQNE4.jpg)
Alles Sperrmüll? Nein, für vieles, was im Sperrmüll landet, gelten eigentlich andere Entsorgungswege.
© Quelle: Uwe Anspach/dpa
Düsseldorf. Glas, Plastik und Papier kommen in die entsprechenden Müllcontainer und -tonnen. Aber was ist eigentlich mit Matratzen? Und mit dem kaputten Toaster?
Medikamente: Sie dürfen auf keinen Fall im Ausguss der Spülbecken oder in der Toilette landen. Viele der Wirkstoffe können selbst moderne Kläranlagen nicht entfernen, sie gelangen in den Wasserkreislauf. Die Recyclinghöfe mancher Städte nehmen Medikamente an. "Noch besser ist es, Tabletten in der Apotheke abzugeben", sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale. Aber es gibt keine Annahmepflicht, und nicht alle Apotheken tun dies. Wenn all das nicht möglich ist, kommen sie in den Restmüll.
Putzmittel: Auch wenn es naheliegt, weil Putzwasser ja auch im Ausguss landet, die Reste in den Flaschen mit Putzmitteln sollten nicht darüber entsorgt werden. Vor allem gilt das laut Verbraucherzentrale für chemische Rohrreiniger, Desinfektionsmittel, Toiletten- und Spülkastensteine sowie Weichspüler. Reste sollten daher an die Schadstoffsammelstellen der Wertstoffhöfe gehen, leere Behälter dürfen in den Verpackungsmüll.
Lebensmittel: Sie gehören ohne Verpackung in den Biomüll – und wenn das nicht möglich ist, dann in den Restmüll. Laut Bundesumweltministerium dürfen Fisch, Wurst, Fleisch und Knochen, auch Brot sowie rohe, gekochte und verdorbene Speisereste nur in "haushaltsüblichen" Mengen im Biomüll landen.
Kosmetik: Alles, was in diesen Bereich fällt, muss in den Restmüll. "Das Gleiche gilt für Hygieneprodukte wie Feuchttücher und Wattestäbchen. Sie können Hausleitungen und Kanalisation verstopfen", erklärt Heldt.
Elektrogeräte: Relativ eindeutig ist die Gesetzeslage beim Elektroschrott. "Alle Elektrogeräte müssen dem E-Recycling zugeführt werden", erklärt Felix Poetschke vom Umweltbundesamt. Sie können gefährliche Stoffe wie Batterien enthalten, bestehen womöglich aus wertvollen und wiederverwertbaren Rohstoffen. "Elektrogeräte können in jeden Wertstoffhof gebracht werden", sagt der Experte.
In den Handel zurückbringen kann man Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern oder beim Kauf eines Neugeräts – vorausgesetzt, das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Laut Poetschke vom Umweltbundesamt seien aber auch viele kleinere Fachhändler und Kaufhäuser zur Rücknahme bereit. Große Warenhändler im Internet tun dies oftmals auch. „Das geht ganz einfach mit einem ausgedruckten Retourenetikett“, sagt Poetschke.
Möbel: Lackiertes Holz darf nicht verbrannt werden – Möbel sind daher grundsätzlich Sperrmüll. Und Möbel mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen wie Schränke mit LED-Beleuchtung oder höhenverstellbare Schreibtische zählen mit der seit 15. August gültigen Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum Elektroschrott. Sie müssen wie Elektrogeräte entsorgt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die elektrischen Teile nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden können.
Matratzen: Für sie gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung. Grundsätzlich gehören Matratzen zum Sperrmüll, erklärt Claudia Wieland vom Fachverband Matratzenindustrie. Dort müsse man klären, ob die Entsorger die Matratzen zu Hause abholen oder man sie selbst zur Verwertung bringen muss. Sie rät auch, beim Matratzenkauf im Fachhandel nachzufragen. "Dort wird oftmals der Service angeboten, bei Lieferung der neuen Matratze die alte zu entsorgen."
Von dpa/RND