Spenden – wie kommt das Geld sicher an?
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Spenden sammeln: Geldgeber sollten sich vorab über die Organisation informieren.
© Quelle: dpa
Berlin. In Deutschland spenden Privatleute jährlich rund fünf Milliarden Euro. Doch nicht jede Organisation, die verspricht, Gutes zu bewirken, ist so seriös, wie sie sich gibt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Spenden sollten deshalb nicht allzu leichtgläubig verteilt werden. Weit verbreitet ist zudem die These, dass von Spenden kaum etwas bei Hilfsbedürftigen ankommt. Experten allerdings widersprechen dieser Annahme. „Der weitaus größte Teil der Organisationen in Deutschland arbeitet seriös“, sagt etwa Burkhard Wilke, der wissenschaftliche Leiter des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Das Institut vergibt ein anerkanntes Spenden-Siegel für gemeinnützige Organisationen. Wie viel Geld für die Projektarbeit eingesetzt wird, hänge jeweils davon ab, welcher Organisation man spende. Deshalb sei es im Vorfeld wichtig, sich über die Verwendung von Spendengeldern zu informieren. Außerdem raten Experten, nur an renommierte Organisationen Geld zu vergeben.
DZI-Spendensiegel gibt Sicherheit
Eine Möglichkeit ist, dabei auf das Spendensiegel des DZI zu achten. Aktuell dürfen 231 Organisationen und Einrichtungen das Siegel tragen. Trägt ein Spendenaufruf das Logo, ist garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und außerdem nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird. Das bedeutet unter anderem: Die Ausgaben für Werbung und Verwaltung betragen in der Regel nicht mehr als 30 Prozent der gesamten Ausgaben. Tatsächlich liegen sie bei den aktuellen Siegel-Trägern durchschnittlich bei 13 Prozent, so Wilke. Weitere Kriterien für das Siegel sind wahre, sachliche Werbung sowie ein unabhängiges Aufsichtsorgan.
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Das Spendensiegel des DZI gibt Spendern Sicherheit. Aber Vorsicht: Auch Hilfswerke ohne Siegel des DZI können seriös sein.
© Quelle: DS
Unter den Siegel-Trägern sind viele große Hilfsorganisationen wie etwa das Deutsche Rote Kreuz, Ärzte ohne Grenzen und die Deutsche Welthungerhilfe. Letztere wird in der Datenbank des DZI als Organisation mit niedrigen Werbe- und Verwaltungskosten geführt. Ein Blick in den Jahresabschluss 2017 bestätigt dies: Von den gesamten Ausgaben der Welthungerhilfe gingen 92,8 Prozent direkt an Projekte (Projektförderung und Projektbegleitung). Weitere 1,5 Prozent flossen in die Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Und nur 5,7 Prozent wurden für Werbung und Verwaltung ausgegeben.
Richtig Spenden: Auch Organisationen ohne DZI-Siegel arbeiten seriös
Wichtig: Geprüft werden nur Hilfswerke, die sich selbst beim DZI melden und die Kosten für die Prüfung zahlen. Kleinere Organisationen sparen sich dies oft. Wenn ein Verein in der Liste fehlt, muss das also nicht bedeuten, dass er unseriös ist. Das DZI überprüft zudem nur Vereinigungen, die in den vergangenen beiden Geschäftsjahren mindestens 25 000 Euro jährlich eingenommen haben. Kleine, regional arbeitende Vereinigungen mit geringeren Einnahmen können das Siegel also nicht beantragen. Was natürlich nicht heißt, dass man diese nicht finanziell unterstützen sollte. Das Logo der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" ist ein guter Anhaltspunkt dafür, dass eine gemeinnützige Organisation grundlegende Transparenz-Kriterien erfüllt.
Manche Organisationen entscheiden sich wegen der Kosten des DZI-Siegels dagegen, es zu beantragen. Eine Beispiel-Rechnung: Wer Gesamteinnahmen von einer Million Euro im Jahr hat, muss für den Erstantrag gut 1600 Euro zahlen. Und danach jährlich gut rund 1000 Euro für die Verlängerung.
Auch unabhängig vom Siegel bewertet das DZI die Arbeit von Hilfsorganisationen. So rät das Institut derzeit bei 23 Organisationen vom Spenden ab. Dabei beruft es sich etwa darauf, dass aussagekräftige Informationen über die Arbeit einer Vereinigung nicht zugänglich sind. Oder aber es gab wiederholt Hinweise, dass eine Organisation beim Spendensammeln unangemessen vorgeht.
Steuern sparen mit Spenden – das erlaubt der vereinfachte Spendenabzug
Um Spendenbereitschaft und ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium den vereinfachten Spendenabzug für Summen bis 200 Euro ermöglicht. Damit wird Spenden für Steuerzahler nicht nur attraktiver, sondern auch der Kreis der Begünstigten erweitert sich. Für diese Summe gelten vereinfachte Nachweispflichten. Spendenbelege müssen beim Finanzamt nicht mehr grundsätzlich eingereicht werden, sondern nur noch auf Nachfrage. Auch beim vereinfachten Spendenabzug muss die Zahlung allerdings als Spende gekennzeichnet sein. Dafür reicht das Wort „Spende“ als Verwendungszweck.
Auch Arbeitnehmer werden begünstigt, wenn sie mit der Arbeitslohnspende zugunsten einer Beihilfe oder Spende des Arbeitgebers auf einen Teil ihrer Auszahlung verzichten. Die Beträge bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohnes werden aber nicht mit eingerechnet, wenn der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dokumentiert.
Was zahlt das Finanzamt zurück?
Wie viel man vom Finanzamt zurückbekommt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Der Höchstbetrag, den man jährlich geltend machen kann, liegt bei 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Geht die Spende darüber hinaus, rechnet das Finanzamt den Überhang dann im Folgejahr an.
Spenden sammeln auf offener Straße – besser nur mit Genehmigung
Apropos Sammeln: Ernsthafte Hürden für das Bitten um Spenden auf der Straße oder an der Haustür gibt es in nur drei Bundesländern. In Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen braucht man dafür eine Genehmigung. Festgelegt ist das in Sammlungsgesetzen. Die restlichen Länder schafften diese im Laufe der Zeit ab. Allerdings bedeutet die fehlende Aufsicht nicht automatisch, dass auf der Straße vor allem unseriöse Organisationen unterwegs sind. Betrug sei grundsätzlich bei allen Formen des Spenden-Sammelns möglich, so Wilke.
Nichtsdestotrotz begrüßt das DZI eine Kontrolle wie in Rheinland-Pfalz. Dort erlasse die Aufsichtsbehörde regelmäßig Sammlungsverbote, wodurch die Bevölkerung vor unseriösen Organisationen geschützt werde. Im Bundestag wurde indes im vergangenen Jahr ein Antrag der Grünen-Fraktion abgelehnt, der unter anderem darauf abzielte, in allen Bundesländern eine Sammlungsaufsicht nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz zu etablieren.
Von Alexandra Stober/dpa/RND