Stiftung Warentest rät von Restschuldversicherungen ab

Lieber auf Erspartes statt auf eine Restschuldversicherung setzen.

Lieber auf Erspartes statt auf eine Restschuldversicherung setzen.

Berlin. Egal ob Auto, Haus oder Möbel – bei teuren Anschaffungen greifen viele zu einem Darlehen. Oft bekommen Kunden beim Abschluss ein weiteres Angebot: eine Restschuldversicherung. Die Idee klingt auch erst einmal gut: Eine Versicherung sichert den Ausfall des Kredites vor bestimmten Risiken ab. Dann soll die Versicherung die Darlehensschuld zahlen.

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Doch ein Test der Stiftung Warentest von Restschuldversicherungen bei 25 Banken für die Zeitschrift „Finanztest“ (12/2020) zeigt: Häufig greifen die Policen gar nicht, denn oft enthalten die Versicherungsbedingungen Einschränkungen. Bei den drei untersuchten Risiken Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit stellten die Tester zudem große Unterschiede bei der Absicherung fest.

Todesfall oder Arbeitsunfähigkeit

Am besten war der Schutz beim Todesfallschutz. Hier schnitten 18 Banken „sehr gut“, sechs „gut“ und nur ein Anbieter „befriedigend“ ab. Im letzten Fall gab es viele Ausschlüsse für den Schutz wie Risikoschwangerschaften oder unbehandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates, die zum Abzug führten.

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Schlecht ist das Ergebnis nach Ansicht der Tester beim Schutz im Falle von Arbeitsunfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition von Arbeitsunfähigkeit. Denn oft findet sich in den Bedingungen die sogenannte abstrakte Verweisung. Laut dieser Klausel kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer trotz Gesundheitsproblemen in einem ähnlichen Beruf arbeiten könnte.

Kein Standard bei Restschuldversicherungen

Auch der Schutz bei Arbeitslosigkeit konnte die Experten nicht überzeugen. Hier zahlen Versicherer häufig nur, wenn sie unverschuldet ist. 17 der 25 Banken schneiden für diese Absicherung nur „ausreichend“ oder „mangelhaft“ ab, insbesondere weil die Zeit, in der gezahlt wird, beschränkt ist.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Verbraucherzentralen haben in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass Restschuldversicherungen nicht standardisiert sind. Daher der Rat: Kreditnehmer sollten sich über den genauen Versicherungsumfang informieren.

Restschuldversicherung zu teuer

Schließlich müssen sie für den lückenhaften Schutz tief in die Tasche greifen. Denn die Versicherungsprämie macht den Kredit teuer, wie ein Beispiel aus dem Test zeigt: Eine Bank verlangt für einen Kredit über 10.000 Euro 2,89 Prozent Zinsen. Sichert der Kunde nur das Todesfallrisiko ab, steigt der effektive Zins auf 5,12 Prozent. Mit Absicherung aller drei Risiken steigt der Zins sogar auf 12,30 Prozent.

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Die Versicherung in diesem Fall kostet nur für das Risiko Todesfall 5331 Euro. Die Absicherung aller drei Risiken schlägt mit 2280 Euro zu Buche. Der Kunde nimmt also hier einen Kredit von insgesamt 12.280 Euro auf, bekommt aber nur 10.000 Euro ausgezahlt, erklären die Experten.

Lieber Erspartes nutzen

Oft erkennen Kunden das aber nicht, denn die Kosten für eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung werden nicht in den effektiven Jahreszins des Kredites mit eingerechnet. Der Rat der Stiftung Warentest: „Verlangen Sie von der Bank die Gegenüberstellung der Kosten mit und ohne Versicherung.“

Gut zu wissen: Kredit und Versicherung sind zwei verschiedene Verträge. Wer dazu gedrängt wurde, sie abzuschließen, kann den Vertrag widerrufen – ohne Einfluss auf das Darlehen. Der Rat der Experten: Wer andere Sicherheiten hat, zum Beispiel Erspartes, kann auf die Police verzichten.

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RND/dpa

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