Taxibranche fordert 30-minütige Vorbestellfrist für Uber und Co.
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Fahrdienstleister wie Uber sollen künftig keine Spontanfahrten mehr übernehmen, wenn es nach der Taxibranche geht.
© Quelle: Seth Wenig/AP/dpa
Berlin. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen will bei der Reform des Marktes Auflagen für Fahrdienst-Vermittler. Als zusätzliches Element der Abgrenzung von Taxi und Mietwagen solle es in Großstädten eine Vorbestellfrist für Mietwagen geben.
Koalition will Personenbeförderungsgesetz reformieren
So sollen für Kunden von Diensten wie Uber zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt 30 Minuten vergehen. Spontan-Fahrten sollen klassischen Taxis vorbehalten sein. Das geht aus einem Positionspapier des Bundesverbands Taxi und Mietwagen hervor. Uber kritisierte, die Forderungen führten das Gesetz “ad absurdum, wenn gefordert wird, dass der Verbraucher länger auf Mobilität warten muss”.
Hintergrund ist die geplante Reform des Personenbeförderungsgesetzes, über die in der Koalition derzeit verhandelt wird. Vorgesehen ist eine Öffnung des Marktes für neue Mobilitätsdienstleister. Die Taxibranche hatte bereits vor drastischen Folgen gewarnt.
Vorbestellfrist könnte auf Großstädte beschränkt bleiben
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sehe mit größter Sorge, dass das Taxigewerbe in Großstädten von App-vermittelten Dumping-Mietwagen “förmlich überrannt” wird, heißt es in dem Papier. “Die Existenz des Taxigewerbes ist dadurch akut und unmittelbar bedroht.” Dadurch, dass für Mietwagen mindestens 30 Minuten zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt liegen, könne wirksam und leicht kontrollierbar verhindert werden, dass Mietwagen taxi-ähnlichen Verkehr anbieten.
Eine solche Regelung könne auf Großstädte ab 100.000 Einwohner beschränkt bleiben. Der Mietwagen als Teil des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum bleibe dann weiter ohne Einschränkungen oder zusätzliche Belastungen bestehen. Der Kunde habe die Wahl: Für Spontan-Fahrten stehe ihm das Taxi zur Verfügung, für vorbestellte Fahrten könne er zwischen verschiedenen Mobilitätsformen wählen.
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Taxibranche wird von Mietwagen-Diensten überrannt.
© Quelle: Swen Pförtner/dpa
Mietwagen-Geschäft macht Taxiunternehmen zu schaffen
Für eine ad-hoc-Mobilität sollen auch künftig Taxis zuständig sein, Mietwagen nicht.
Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen
Uber konterte, das Personenbeförderungsgesetz sei kein Schutzgesetz für einzelne Mobilitätsgattungen. “Besser wäre es, wie im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, Entlastungen für Taxi und Mietwagen zu schaffen und so verlässliche und kostengünstige Mobilität in der Stadt und auf dem Land für die Verbraucher zu ermöglichen”, sagte ein Sprecher am Freitag.
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann, forderte hingegen: “Für eine ad-hoc-Mobilität sollen auch künftig Taxis zuständig sein, Mietwagen nicht.” Taxibetriebe hätten tarifliche Vorschriften und eine Beförderungspflicht, Mietwagen aber nicht. “Es droht außerdem ansonsten, dass Taxibetriebe wirtschaftlich ausbluten, weil Mietwagen die Preise drücken. In Berlin gibt es inzwischen neben 8000 Taxis auch 4000 Mietwagen. Seit Jahresbeginn sind 200 Taxen aus dem Markt ausgeschieden”, sagte er.
Frankreich führte 2013 eine 15-minütige Vorbestellfrist ein
Es solle gesetzlich geregelt werden, dass Mietwagen-Vermittler digital offenlegen, wie viel Zeit zwischen dem Auftrag und dem Antritt der Fahrt liege. “Das könnte dann stichprobenartig kontrolliert werden.”
Die Idee einer Verzögerung für Fahrdienst-Vermittler ist nicht neu in Europa. Bereits Ende 2013 tauchte eine 15-Minuten-Frist in einem Gesetz in Frankreich auf. Die auch von Wettbewerbsaufsehern kritisierte Regelung wurde allerdings nur wenige Wochen später vom französischen Staatsrat kassiert. Anfang vergangenen Jahres wurde ein 15-Minuten-Puffer in Barcelona eingeführt. Uber verließ daraufhin die Stadt und ist dort bis heute nicht verfügbar.
Taxi-Gewerbe ist gegen eine Rückkehrpflicht
Das Taxi-Gewerbe steht aufgrund neuer Wettbewerber wie Uber oder Lyft unter Druck. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte vor einem Jahr Eckpunkte für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. Damit könnte es für Fahrdienstvermittler unter anderem Ausnahmen von der Rückkehrpflicht geben. Sie besagt, dass die Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und – anders als Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen.
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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wollte das Personenbeförderungsgesetz mit Ausnahmen von der Rückkehrpflicht reformieren.
© Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa
Das Taxi-Gewerbe lehnt eine Abschaffung der Rückkehrpflicht ab. Der Fahrtenvermittler Free Now hatte bereits vor einer Verwässerung der geplanten Reform gewarnt und sich für einheitliche Rahmenbedingungen zwischen Taxi, Mietwagen und Pooling-Diensten ausgesprochen.
RND/dpa