Cum-ex-Schlüsselfigur Hanno Berger muss mehr als acht Jahre ins Gefängnis
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Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Mit dem Urteil für den Architekten der Cum-ex-Aktiengeschäfte, Hanno Berger, kommt die Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik einen weiteren Schritt voran.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Berlin. Das Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 72-Jährige sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden.
Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-ex-Deals, bei denen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um mindestens 10 Milliarden Euro prellten. Dabei nutzten sie eine damalige Gesetzeslücke.
Weltweit verbreitet
Berger gilt als Wegbereiter dafür, dass Cum-ex in Deutschland im großen Stil betrieben werden konnte. Rund um den Dividendenstichtag wurden dabei Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Cum-ex-Schlüsselfigur Hanno Berger zu über acht Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über acht Jahren verurteilt.
© Quelle: dpa
Wegen der Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten und bei Banken weit verbreitet waren, büßte der deutsche Staat geschätzt mindestens 10 Milliarden Euro ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Cum-ex-Geschäfte seien damals nicht verboten gewesen.
Berger hatte sich durch eine Flucht in die Schweiz jahrelang der deutschen Justiz entzogen. Er wurde im Februar 2022 ausgeliefert und im vergangenen Dezember am Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt. Mit dem Urteil in Wiesbaden kann mit nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
RND/ag/dpa