Ein Funken Hoffnung für Wirecard-Aktionäre
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Das mittlerweile entfernte Firmenschild von Wirecard an der Fassade der ehemaligen Konzernzentrale in Aschheim bei München. (Archivbild)
© Quelle: Peter Kneffel/dpa
Zunächst klingt es abenteuerlich. Nach dem Urteil des Landgerichts München kann der Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé Dividenden zurückfordern – von Aktionären, die mit dem Zusammenbruch des Skandalkonzerns ohnehin einen Totalverlust erlitten haben. Dabei wird nicht einmal viel für die Insolvenzmasse herauskommen, denn Wirecard zahlte bescheidene Dividenden. Gleiches gilt für die Steuern, die Jaffé jetzt theoretisch ebenfalls zurückfordern könnte.
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„Profiteure der Marktwirtschaft müssen einen Teil ihrer Profite teilen“
Die Teuerung ist nicht nur für den eigenen Geldbeuteleine eine große Bedrohung. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Thomas Straubhaar befürchtet, dass viele Menschen das Vertrauen in die Marktwirtschaft verlieren könnten. Im Interview begründet er, warum wohlhabendere Menschen etwas von ihrem Reichtum abgegeben müssen und warum das Grundeigentum gerade jetzt eine gute Lösung wäre.
Doch die Kleinaktionäre brauchen sich nicht über den Geldeintreiber aufzuregen, sie können sich eher bei ihm bedanken. Denn Jaffé wird sich nicht damit aufhalten, hinter 20 Cent Dividende pro Aktie herzulaufen. Er hatte mit dem Münchner Verfahren Größeres im Sinn, und das ist durchaus im Interesse der einstigen Wirecard-Aktionäre. Die Feststellung, dass die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 grob falsch und damit nichtig sind, erhöht auch ihre Chancen auf Schadensersatz.
Viel spricht für Organisationsversagen
Den werden Geschädigte nicht nur von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY verlangen, sondern auch vom ehemaligen Topmanagement und Aufsichtsratsmitgliedern. Dabei hilft es, dass sich das Gericht für seinen Spruch nicht lange mit individuellen Schuldfragen befasste: Viel spricht für Organisationsversagen bei Wirecard und damit für eine ganze Reihe von Verantwortlichen sowie die Zahlungspflicht ihrer Haftpflichtversicherungen. Müssten sich Forderungen auf den geflüchteten Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek beschränken, wäre nicht viel zu holen.
So hat der Insolvenzverwalter auch den Aktionären eine neue Tür geöffnet, zumal sie im eigentlichen Insolvenzverfahren ohnehin schlechte Karten haben. Schließlich waren sie Miteigentümer und nicht Gläubiger. Ihre Aussichten in Schadensersatzverfahren vor Gericht sind deutlich größer. Ihre Verluste ausgleichen werden sie allerdings auch dort bei Weitem nicht.
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