Vorfahrt trotz Staus: Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn
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Auch während eines Staus auf der Autobahn bleibt das Vorfahrtsrecht für den fließenden Verkehr bestehen.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
München. Auch wer während eines Staus auf eine Autobahn auffährt, muss die Vorfahrt des dort fließenden Verkehrs beachten. Anderenfalls kann er nach einer Kollision überwiegend haften müssen. Doch auch alle, die mit Vorrang bereits auf der Autobahn unterwegs sind, müssen aufpassen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, auf das der ADAC hinweist.
Beim Einfädeln Vorfahrt achten
In dem Fall ging es darum, dass auf einer zweispurigen Autobahn der Verkehr auf der rechten Spur zum Erliegen gekommen war. Links lief er noch mit Stop-and-go-Verkehr. Von der Einfädelspur wollte nun ein Mann mit seinem Fahrzeug auf die Autobahn wechseln und stieß dabei mit einem Lastwagen auf der rechten Spur zusammen.
Der Pkw-Fahrer verlangte vollen Schadenersatz. Seiner Ansicht nach hätte der Lkw-Fahrer bei stillstehendem Verkehr kein Vorfahrtsrecht mehr gehabt. Der Lkw-Fahrer sagte, dass der Verkehr immer wieder, wenn auch langsam rollte und er den Unfall wegen des Einfahrens von der Einfädelspur nicht verhindern konnte.
Vorfahrtsrecht bleibt auch bei stockendem Verkehr bestehen
Der Streit landete vor Gericht - und das OLG Celle entschied, dass der Autofahrer zu 75 Prozent haften musste. Denn das Vorfahrtsrecht bleibt auch bei stockendem Verkehr und Stillstand bestehen. Der Begriff “Vorfahrt” sei nicht an das eigentliche Fahren gebunden, sondern als ein Vorrecht zur Fahrt zu begreifen.
Auch der Lkw-Fahrer kam aber nicht ganz ungeschoren davon. Er musste zu einem Viertel haften. Trotz seines Vorrangs hätte er sich immer vergewissern müssen, dass vor ihm kein Fahrzeug eingefahren war. Denn weil er sich neben der Spur zum Einfädeln befand, musste er damit rechnen, dass noch weitere Fahrzeuge auf die Autobahn wollten.
RND/dpa