Klimaklage abgewiesen

VW-Erfolg vor Gericht: Greenpeace-Kläger müssen rechtmäßige CO₂-Emissionen dulden

Clara Mayer (von links), Klimaaktivistin, die Rechtsanwältin Roda Verheyen und Roland Hipp, geschäftsführender Vorstand Greenpeace Deutschland.

Clara Mayer (von links), Klimaaktivistin, die Rechtsanwältin Roda Verheyen und Roland Hipp, geschäftsführender Vorstand Greenpeace Deutschland.

Braunschweig. Vor dem Landgericht Braunschweig sind drei von Greenpeace unterstützte Kläger mit ihrer Klimaklage gegen die Volkswagen AG gescheitert. VW ist nicht verpflichtet, schon 2030 den Verkauf von Verbrennerautos einzustellen, entschied das Gericht.

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Geklagt hatten die beiden Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp als Privatpersonen sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Meyer, eine Medizinstudentin. Die zivilrechtlichen Klagen wurden von der bekannten Hamburger Klimaanwältin Roda Verheyen vertreten und von Greenpeace finanziert.

Kläger sehen ihre Gesundheit durch den Klimawandel bedroht

Kläger Hipp ist nebenbei Imker und argumentiert mit Auswirkungen des Klimawandels auf seine Bienenstöcke, Kläger Kaiser sorgt sich um seinen Privatwald. Und alle drei sehen ihre Gesundheit sowie ihre Freiheit durch den Klimawandel und spätere massive staatliche Gegenmaßnahmen bedroht. Deshalb müsse VW als einer der weltweit größten Kfz-Hersteller sehr schnell auf die weitere Produktion von Verbrennerautos verzichten.

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Anwältin Verheyen stützte sich bei der Klage auf bekannte Regeln der zivilrechtlichen Störerhaftung. Wer die Gefährdung von Rechtsgütern eines anderen verursacht, muss das Verhalten einstellen, wenn es eine entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gibt. Als Verkehrspflicht zog Verheyen ein Klimaszenario der Internationalen Energie-Agentur für den Kfz-Bereich heran.

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Kläger müssen die CO₂-Emissionen „dulden“

Damit hatte sie am Landgericht Braunschweig nun aber keinen Erfolg. Die Klage sei zwar zulässig, aber unbegründet, erklärte der Vorsitzende Richter Rolf Hansen. VW müsse keine höheren Anforderungen erfüllen als der Staat, der mit dem Klimaschutzgesetz seinen Schutzpflichten genügt habe. Da VW alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalte, müssten die Kläger die von VW verursachten CO₂-Emissionen „dulden“.

Das Gericht ging allerdings nicht auf das Problem ein, dass die Bundespolitik den im Klimaschutzgesetz aufgestellten Anforderungen bisher noch gar nicht gerecht wird. Insbesondere im Verkehrsbereich bleiben die Maßnahmen des Gesetzgebers hinter den selbst gesteckten Zielen zurück. Die Bundesregierung wurde deshalb bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verklagt.

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Kläger werden voraussichtlich Berufung einlegen

Anwältin Roda Verheyen nannte das Braunschweiger Urteil „rechtlich schwach“. Die Kläger werden voraussichtlich Berufung einlegen. Dagegen sah sich VW-Anwalt Wolf Spieth nach dem Urteil bestätigt, dass eine Klage gegen einzelne Unternehmen nicht der richtige Weg sei. „Es ist Aufgabe des demokratisch gewählten Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten“, hieß es in der Klageerwiderung von VW.

Würden Sie sich auf der Straße festkleben, Marion Cotillard?

So leger ist Schauspielerin Marion Cotillard selten zu sehen: Im Flauschpulli sitzt die Oscarpreisträgerin zu Hause auf einem Sofa voller kunterbunter Kissen. Im Videogespräch erzählt sie Stefan Stosch von ihrem Weg in den Umweltschutz, jungen Klimaaktivistinnen und -aktivisten und der Schönheit der Antarktis.

Auch Klimaklagen gegen andere Kfz-Hersteller scheiterten bisher. So lehnte das Landgericht Stuttgart im letzten September eine Klage gegen Mercedes ab. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sehe vor, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen trifft und nicht die Gerichte aufgrund der Klagen von Einzelpersonen. Nur der Gesetzgeber sei legitimiert, „das Gesamtwohl“ zu definieren und daraus abzuleiten, wer noch welche CO₂-Emissionen ausstoßen darf.

Und vorige Woche wies das Landgericht München eine Klage gegen BMW ab. Auch hier wurde auf die Verantwortung des Gesetzgebers und seine Abwägungen verwiesen. Jedenfalls derzeit bestehe kein weitergehender zivilrechtlicher Anspruch gegen die Kfz-Hersteller.

Am Freitag nächster Woche wird das Landgericht Detmold über die Klage des Biobauern Ulf Allhoff-Cramer gegen VW entscheiden.

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