Was Studierende zu Bafög, Nebenjobs und Versicherungen wissen sollten
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Studierende in Münster tragen eine Mund-Nase-Bedeckung, während sie dicht nebeneinander in einer Vorlesung sitzen.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa
Stuttgart. Das Wintersemester 2021/2022 steht in den Startlöchern. Für Zehntausende Erstsemester ist es zugleich der Beginn eines neuen Ausbildungsabschnittes, der viel Neues mit sich bringt. Neben der Suche nach einem günstigen Zimmer und der Organisation der eigenen Vorlesungen sollten auch ein paar finanzielle Dinge gut vorbereitet werden, damit das Studium im wahrsten Sinne des Wortes (ab)gesichert ist.
Bafög – Hilfe vom Staat
Die Abkürzung Bafög steht für das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz. In der Praxis handelt es sich um eine Sozialleistung des Staates für Studierende. Ob jemand die Leistungen erhält, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Auch wenn es ein bisschen Kopieren von Unterlagen und Ausfüllen von Formblättern beinhaltet, sollte jeder Student sich dazu die Zeit nehmen und prüfen lassen, ob man Bafög-berechtigt ist oder nicht. Ist man es, winkt eine monatliche Unterstützung von bis zu 861 Euro. Alle Informationen zum Bafög gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Nicht nur für die Besten: das Stipendium
Früher hieß es, dass ein Stipendium nur die Besten erhalten. Diese Aussage ist heute nicht mehr gültig – auch wenn nach wie vor natürlich viele Stipendien von den Begabtenförderungswerken vergeben werden. Doch neben der persönlichen Begabung können auch Faktoren wie ein Engagement in einem Ehrenamt zu einem Stipendium verhelfen. Es lohnt sich als Studierender oder Studierende, das Thema anzupacken. Der Stipendienlotse vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine gute Adresse im Netz, um sich über das Thema zu informieren.
Richtig krankenversichert
Ohne sie geht nichts im Studium – die Krankenversicherung. Die Entscheidung, ob man sich gesetzlich oder privat versichert, ist von der bisherigen Krankenversicherung abhängig. Seitens des Gesetzgebers ist es erlaubt, dass Studierende bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung weiterversichert sein dürfen, wenn beide Elternteile Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Wer dennoch über einen Wechsel der Krankenversicherung nachdenkt, muss diesen innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation an einer Universität oder Fachhochschule durchführen.
Aufpassen beim Nebenjob
Viele Studierende arbeiten nebenher, daher sollte auf die Verdienstgrenzen für Studierende geachtet werden – insofern man in der elterlichen Krankenversicherung mitversichert ist. Monatlich darf das Studierendeneinkommen eine bestimmte Summe (im Jahr 2021 sind es 470 Euro) nicht übersteigen oder als Minijobber höchstens 450 Euro im Monat verdienen. Sonst müssen sich Studierende ebenfalls selbst versichern. Studierende, die in einer Privaten Krankenversicherung versichert sind, können die Verdienstgrenzen ignorieren.
Ebenso wichtig ist zu wissen: Wer Bafög bekommt und auch monatlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, kann einen Zuschuss hierfür beantragen. Dieser beträgt 84 Euro im Monat.
Eine Haftpflichtversicherung ist sinnvoll
An sie denkt ein Student wohl nicht als Erstes, sie ist aber wichtig – die Haftpflichtversicherung. Ohne Haftpflicht könnte beispielsweise ein selbst verursachter Fahrradunfall mit Sachschaden an einem Auto teuer für den eigenen Geldbeutel werden. Sie übernimmt entsprechend Sach- und Personenschäden, die durch die Versicherten – die Studierenden – entstanden sind, auch wenn der Schaden eventuell grob fahrlässig verursacht wurde.
Heiko Vollmer, Versicherungsexperte von Fingenium Private Finance, sagt klar: „Größere Personen- oder Sachschäden sind durchaus existenzbedrohend, sowohl für den Schadenverursacher, als auch für den Geschädigten. Hilft hier kein Versicherer, rutschen im schlimmsten Fall beide Parteien in die Privatinsolvenz. Der Geschädigte völlig schuldlos.“
RND