Was tun nach einem Einbruch? Darauf sollten Betroffene achten

Ein „Einbrecher" hebelt mit einem Brecheisen eine Tür im Keller eines Wohnhauses auf (gestellte Szene).

Ein „Einbrecher" hebelt mit einem Brecheisen eine Tür im Keller eines Wohnhauses auf (gestellte Szene).

Stuttgart. Auch wenn es im Corona-Jahr 2020 mit einer Gesamtzahl von 75.000 Fällen deutlich weniger Einbrüche in Deutschland als in den Vorjahren gab, so ist doch jeder Einbruch für die Betroffenen ein großer Schock. Denn durch die Verletzung der Privatsphäre geht oftmals das Sicherheitsgefühl der Einbruchsopfer verloren. Am Ende sind die individuellen psychologischen Folgen schlimmer als der materielle Schaden. Oftmals hat man sich zudem nicht genügend abgesichert.

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Gerade in der Herbst- und Winterzeit ist es wichtig, die eigenen vier Wände gut zu sichern. In der kalten Jahreszeit spielt die lange Dunkelheit den Einbrechern in die Karten.

Am häufigsten eingebrochen wird statistisch gesehen freitags und samstags. Mehr als zwei Drittel der Einbrüche erfolgen tagsüber zwischen 8 Uhr und 22 Uhr. Einbrecher kommen in der Regel dann, wenn sie glauben, dass niemand zu Hause ist. Schwerpunkte sind laut Bundeskriminalamt (BKA) Metropolen und städtische Regionen sowie Gegenden entlang von Fernstraßen.

Effiziente Sicherungstechnik nutzen

Einbrecher verursachten im vergangenen Jahr 2020 einen Schaden von 216 Millionen Euro, wenn man lediglich das Diebesgut berücksichtigt. Die Aufklärungsquote war mit nur 17,6 Prozent relativ niedrig. Eingebrochen wurde meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungstüren.

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Das Risiko, selbst zum Opfer zu werden, kann jeder durch richtiges Verhalten minimieren. Das Deponieren eines Ersatzschlüssels unter dem Türvorleger sollte tabu sein, genauso vermeintlich „sichere“ Verstecke im Blumenkübel auf der Terrasse oder unter dem Fensterbrett. Einbrecherprofis kennen die meisten Aufbewahrungsorte und freuen sich über derartigen Leichtsinn.

Die Polizei empfiehlt eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende Sicherheit bietet eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchsversuche automatisch gemeldet, und man kann den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen.

Erkennt ein Täter solche Sicherheitsvorkehrungen oder schafft er es nicht innerhalb weniger Minuten ins Haus, bricht er seinen Einbruchsversuch in aller Regel ab und zieht zum nächsten möglichen Objekt weiter. 44 Prozent aller Diebstahlversuche scheitern an technischen Sicherheitsvorkehrungen, so die Polizei.

Wertgegenstandsliste führen

Abseits aller technischen Vorkehrungen sollte man klassische Präventionsregeln beherzigen. Den Haustürschlüssel beim Verlassen immer zweimal umdrehen, Balkon- oder Terrassentüren fest schließen und niemals ein Fenster „auf Kipp“ stehen lassen.

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Ebenso sollte man auf jeden Fall eine Wertgegenstandsliste führen. Diese ist wichtig, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnamen doch zu einem Einbruch gekommen sein sollte. Auf dieser Liste sollten alle Wertgegenstände notiert werden, die man besitzt. Sie hilft am Ende, Diskussionen mit der Versicherung zu verkürzen.

„Gerade im Ernstfall erweist sich eine gute Kennzeichnung von Wertgegenständen als besonders wichtig – für die Polizei und insbesondere die Schadensregulierung mit Ihrer Hausratversicherung“, heißt es auf dem Portal der polizeilichen Kriminalprävention. Ebenso ratsam ist es, die Wertgegenstände zu fotografieren. Dies ist vor allem bei Sachen wichtig, von denen es keine Belege oder schriftliche Nachweise gibt.

Versicherungssumme anpassen

Ein weiteres Thema wird von vielen Menschen ebenfalls allzu gerne vernachlässigt: die Versicherungssumme gegebenenfalls anzupassen. „Als Richtlinie gelten 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter“, sagt Heiko Vollmer, Versicherungsexperte bei Fingenium Private Finance.

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Schnell kann ein Hausrat aber auch bei entsprechenden Wert- und/oder Kunstgegenständen, Uhren und ein paar Goldmünzen diesen kalkulatorischen Wert deutlich übersteigen. „Eine Hausratversicherung leistet eine Erstattung zum Wiederbeschaffungswert der einzelnen Gegenstände. Deshalb werden die Versicherungssummen von den Versicherern auch in regelmäßigen Abständen dynamisch angepasst“, so Vollmer.

Das ist nach einem Einbruch zu tun

Wichtig ist, dass nach einem Einbruch schnell gehandelt wird. Betroffene sollten als Erstes unbedingt die Polizei rufen und den Einbruch anzeigen. Ebenso wichtig ist das sofortige und detaillierte Fotografieren der Einbruchspuren. Diese müssen für die Polizei und den Versicherer ersichtlich sein.

Nächster Ansprechpartner ist dann die Hausratversicherung. Von ihr bekommt der Versicherte nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. „Sie übernimmt neben dem Schaden am Inventar durchaus auch den Schaden an beschädigten Gebäudebestandteilen wie Türen oder Fenstern. Letztere können zwar auch im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein, müssen es aber nicht“, sagt Heiko Vollmer. In diesem Fall wichtig für einen Mieter: „Der Gebäudeeigentümer ist nicht in der Verantwortung für beschädigten oder gestohlenen Hausrat, auch wenn der Einbruch durch ‚Beschädigung‘ des Hauses selbst erfolgt.“

Beweislast liegt beim Geschädigten

Generell gilt zudem, dass jeder Geschädigte beweisen muss, dass er die gestohlenen Wertsachen tatsächlich besessen hat. „Wenn Sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät ebenfalls, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren. Denn „wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen“, warnt die Expertin.

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Bei Erbstücken oder dem individuellen Flohmarktschnäppchen ist der Versicherte ebenfalls in der Beweispflicht. „Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen“, so Nicole Günter. Bei Münzen oder Schmuck könne das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können derweil Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Wenn am Ende die Kommunikation mit der Versicherung träge wird, diese nicht zahlen will oder gar der Vorwurf im Raum steht, der Versicherte habe grob fahrlässig gehandelt, sollte über externe Hilfe nachgedacht werden. Dazu gehören Experten wie ein Gutachter oder ein Sachverständiger, der gegebenenfalls ein Wertgutachten für die Versicherung erstellen kann. Auch ein Anwalt ist in bestimmten Fällen ratsam, um etwaige Fristen und Rechte nicht verstreichen zu lassen.

Um einen Einbruch zu verhindern, muss das eigene Heim nicht gleich zum Hochsicherheitstrakt umgebaut werden, dennoch ist es ratsam, sich über einen individuellen Einbruchsschutz zu informieren – dieser wird sogar teilweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.

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