„Die Organspende ist ein außergewöhnliches Geschenk“

Nierentransplantation im Klinikum Bremen-Mitte: Mit der Widerspruchslösung könnte die Organspende selbstverständlich werden, sagen Experten.

Nierentransplantation im Klinikum Bremen-Mitte: Mit der Widerspruchslösung könnte die Organspende selbstverständlich werden, sagen Experten.

Hannover. Beim Thema Organspende ist Deutschland Schlusslicht im europäischen Vergleich. Seit 2010 ist die Zahl der gespendeten Organe in Deutschland um gut 40 Prozent gesunken, die Anzahl der Spender ist auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert mit dem Widerspruchsverfahren jetzt, dass jeder automatisch Spender sein soll, der nicht ausdrücklich einen Einwand geltend macht. Über diese und weitere Alternativen zur Warteliste spricht Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

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Herr Rahmel, die Debatte um Organspenden ist in vollem Gang. Welchen Effekt hat das?

Sie löst auf jeden Fall positive Impulse aus. Die Debatte hat schon Anfang des Jahres begonnen, als die sehr niedrigen Spenderzahlen des Vorjahres vorgestellt wurden. Seitdem ist die Zahl der Organspenden im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 aber um 20 Prozent gestiegen. Diese Aufmerksamkeit hat sicherlich dazu geführt, dass sich mehr Menschen einen Organspenderausweis zulegen, aber auch, dass die Kliniken mehr Organspender melden.

Heißt das, dass es in den Kliniken Versäumnisse gibt?

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Es gibt bisher keine klare gesetzliche Regelung, nach der Kliniken potenzielle Organspender sofort melden müssen. In Deutschland gibt es bislang zu viele Interpretationsspielräume und zu wenig Verbindlichkeit. Demgegenüber steht, dass die Pauschalen der Krankenkassen sich im Einzelfall bei Weitem nicht mit der kostenintensiven Betreuung eines Organspenders deckt. Für eine Klinik sind solche Fälle oft frustrierend – vor allem, wenn sie am Ende nicht erfolgreich sind.

Was muss sich noch ändern?

Seit 2012 ist es für Kliniken zwar Pflicht, Transplantationsbeauftragte zu benennen, allerdings sind diese weder freigestellt noch erfahren sie die nötige Unterstützung. Der neue Gesetzesentwurf sieht die notwendige Stärkung der Transplantationsbeauftragten vor.

Wie sieht deren Arbeit konkret aus?

Wenn klar ist, dass die Ärzte für einen Patienten nichts mehr tun können, erkennt ein Transplantationsbeauftragte, ob es zu einer Organspende kommen kann und leitet die nötige Hirntoddiagnostik ein. Er bringt auch in Erfahrung, ob die Spende der Wille des Patienten ist, etwa, indem er die Angehörigen fragt. Es geht dabei um nur eine sehr kurze Phase am Lebensende eines Patienten.

Ist denn da eine Widerspruchsregelung, wie sie der Gesundheitsminister vorgeschlagen hat, nötig?

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Sie ist zumindest eine gute Ergänzung zu den strukturellen Maßnahmen. In Deutschland sollte das Denken an die Organspende am Lebensende zur Selbstverständlichkeit werden, wie das auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Die Bereitschaft dafür ist zwar auch in Deutschland hoch, wie Umfragen gezeigt haben – nur leider füllen die wenigsten Menschen einen Organspendeausweis aus. Wenn Organspende aber selbstverständlich wird, würde das auch in den Kliniken zu einem Umdenken führen.

Viele Deutsche äußern aber Kritik an der Widerspruchsregelung. Sie wollen selbst entscheiden, ob sie ihre Organe spenden wollen.

Uns geht es auch in erster Linie darum, den Willen des Verstorbenen umzusetzen. Mittlerweile geben ein Drittel der Deutschen an, dass sie einen Organspenderausweis besitzen. In der Praxis auf den Intensivstationen sind es aber nur um die zehn Prozent. Das ist eine große Diskrepanz. Außerdem lässt sich ein Widerspruchsverfahren auch unter größtmöglicher Berücksichtigung der Patientenautonomie gestalten.

Wie geht das?

Die Niederlande führen gerade ein Modell ein, bei dem die Bürger angeschrieben werden. Sie sollen sich entscheiden, ob sie ihre Organe spenden wollen. Kommt keine Antwort, werden sie noch weitere Male angeschrieben. Erst wenn beim dritten Mal keine Antwort kommt, geht man davon aus, dass der Adressat einer Organspende nicht widerspricht. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, den Eintrag im Register zu ändern. Zudem werden seine Angehörigen im Falle einer möglichen Organspende angesprochen und können eine etwaigen Widerspruch des Verstorbenen mitteilen.

Sie haben lange Zeit selbst als Kardiologe Spenderherzen transplantiert. Wie überzeugt man Menschen vom Spenden ihrer Organe?

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Wir müssen uns klarmachen, was für ein außergewöhnliches Geschenk eine Organspende ist. Wissen Sie: Wenn alle Organe eines Spenders transplantiert werden, könnten Sie damit sieben Menschen ein neues Leben schenken. Etwas Schöneres kann man sich doch über seinen Tod hinaus nicht vorstellen.

Von Sonja Fröhlich

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