Raketen, Böller und Co.: Ab wann kann man Feuerwerk kaufen?
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Schon bald startet der Verkauf von Feuerwerk.
© Quelle: Marijan Murat/dpa
Silvester ohne Raketen und Böller war für viele kaum vorstellbar – bis zum Beginn der Corona-Pandemie. In den letzten beiden Jahren war der Verkauf von Feuerwerk flächendeckend verboten. In diesem Jahr ist das endlich wieder anders. Wer für den Jahreswechsel mit einem hübschen Feuerwerk plant, sollte sich bereithalten – denn der Verkaufsstart steht kurz bevor.
Zwei Jahre ohne Silvesterfeuerwerk haben offenbar ihre Spuren hinterlassen – denn die Nachfrage nach Pyrotechnik ist aktuell riesig. „Wir spüren bei vielen Menschen, dass sie den bunten Silvesterbrauch sehr vermisst haben“, sagt Ingo Schubert, Vorsitzender des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK). „Da ist der Wunsch, etwas nachzuholen.“ Und dem können Feuerwerkliebhaberinnen und -liebhaber schon bald nachgehen – aber Achtung: die Kapazitäten sind laut Schubert teilweise schon erschöpft.
Wann startet der Verkauf von Feuerwerk?
Grundsätzlich ist der Verkauf von sogenannten Kleinfeuerwerken (der Kategorie F2) nur zu Silvester erlaubt – diese dürfen dann ausschließlich in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember über die Ladentheken gehen. Laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus gibt es dabei nur eine Ausnahme, wenn einer der genannten Tage auf einen Sonntag fällt. Dann ist der Verkauf dieser Kleinfeuerwerke bereits ab dem 28. Dezember erlaubt.
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© Quelle: dpa
Was kann man kaufen?
Bei den „pyrotechnischen Gegenständen“ unterscheidet man bei den Feuerwerken, die an Privatpersonen verkauft werden, laut IHK Cottbus zwischen Kleinfeuerwerken der Kategorie F1 und F2. Kleinfeuerwerke der Kategorie F1 sind das ganze Jahr über erhältlich. Dazu zählen etwa Knallteufel, Wunderkerzen und Feuerwerksscherzartikel.
Heuler, Batteriefeuerwerke, Raketen und Bodenknallkörper (mit einer bestimmten Maximalmenge an Schwarzpulver) zählen hingegen zu den Kleinfeuerwerken der Kategorie F2. Diese werden nur an den Tagen vor Silvester (vom 29. bis zum 31. Dezember) verkauft – und zwar nur an erwachsene Personen. Wichtig: Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 müssen mit einer CE-Kennzeichnung und der entsprechenden Registriernummer gekennzeichnet sein.
Ab wie viel Jahren darf man Feuerwerk kaufen?
Kleinfeuerwerk der Kategorie F1 (Knallteufel und Wunderkerzen) wird an Personen ab zwölf Jahren, Kleinfeuerwerke der Kategorie F2 werden laut IHK Cottbus an Personen ab 18 Jahren verkauft. Wer sich also Heuler und Raketen zulegen will, sollte unbedingt daran denken, einen Altersnachweis mitzunehmen.
Wo kann man Pyrotechnik kaufen?
Feuerwerk gibt es in den meisten Supermärkten und Discountern zu kaufen. Viele der Geschäfte haben speziell für den Jahreswechsel einen Feuerwerks-Flyer, dem sich entnehmen lässt, was genau zu welchem Preis verkauft wird. Auch der Verkauf im Fachhandel beginnt in diesem Jahr wieder und Liebhaberinnen und Liebhaber können sich ihr Feuerwerk ebenfalls in Onlineshops besorgen. Achten Sie aber auch hier unbedingt auf die CE-Kennzeichnung, um ein sicheres Produkt zu erhalten.
Wann darf man böllern?
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen das ganze Jahr über verwendet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen hingegen grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Mit einer Genehmigung darf ein Feuerwerk dieser Kategorie auch an anderen Tagen abgebrannt werden – ein derartiges Feuerwerk muss aber frühzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, heißt es etwa beim Ordnungsamt der Stadt Münster.
Übrigens: Auch wenn Feuerwerke flächendeckend wieder zu kaufen sind, gibt es in Deutschland einige Städte, die sogenannte Verbotszonen einrichten werden. Mit dabei sind etwa Köln, Düsseldorf und München. Hier werden dann in bestimmten Bereichen Böller, Raketen und Co. verboten sein. Informieren Sie sich am besten vorab auf den Seiten der jeweiligen Stadt.