Warum illegal eingeschleppte Pflanzen ein Problem sind
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Fremde Samen sollten auf keinen Fall ausgesät werden, da sie Krankheiten oder Bakterien enthalten könnten, die unserer Natur schaden.
© Quelle: imago images/Insidefoto
Hannover. Pflanzenschutzdienste warnen vor einer neuen Art des Betrugs. In Südhessen sind aktuell zwei Sendungen eingetroffen, die Samentütchen enthalten – bestellt wurden diese von den Empfängern allerdings nicht. Die unbekannten Absender kamen aus China, Singapur oder anderen Staaten in Fernost. Die Samen sollten laut Empfehlung der RP-Pflanzengesundheitsexperten, im Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden und dürfen keinesfalls ausgesät werden oder im Biomüll oder auf den Kompost landen. Die Samen könnten für die deutsche Pflanzenwelt zum Problem werden, da sie möglicherweise mit hochgefährlichen Viren, Bakterien oder Pilzen verseucht sind.
“Betroffene finden in ihrem Briefkasten ein kleines Kuvert, wie typischerweise bei Kleinsendungen von Onlineversendern verwendet. Dieses enthält verschiedene Samen, die in kleine, transparente Plastiktütchen mit Barcodesticker sowie dem Aufdruck ‘Made in China’ gekennzeichnet sind”, erklärt das Regierungspräsidium Hessen in einer Pressemitteilung. Verdächtig wurden die Sendungen mit den kleinen braunen Samen, weil sie von dem Empfängern selbst, oder dem Familienkreis, nicht bestellt worden sind.
Internetbetrug als eine Möglichkeit
Warum wurden die Samen überhaupt verschickt? Laut PR Hessen ermitteln unter anderem Behörden in den USA, Japan und China und versuchen auch den Zweck dieser Sendungen zu ermitteln. Ersten Vermutungen zufolge handelt es sich um eine Betrugsmethode bei der die Accounts von Amazon und Co. der Empfänger gehackt werden. Die Betrüger geben die Bestellungen auf, um sich selbst eine positive Bewertung zu geben.
In den USA, wo es zu etlichen Sendungen dieser Art gekommen ist, warnte der Landwirtschaftskommissar von Kentucky, Ryan Quarles, in einem Twitter-Video vor den unbekannten Samen: “Wir haben noch nicht ausreichend Informationen, um zu wissen, ob es sich um einen Scherz handelt, einen Streich, Internetbetrug oder einen landwirtschaftlichen Bioterrorakt.” Quarles rief die Empfänger der unbekannten Sendungen dazu auf, die Samen keinesfalls einzupflanzen. Es könne sich um invasive Arten handeln, die unbekannte Pflanzenkrankheiten einschleppen, dem Viehbestand schaden oder die Umwelt gefährden könnten.
Seit 2019 braucht es ein Pflanzengesundheitszeugnis
Das Verschicken solcher Sendungen ist aus pflanzengesundheitlicher Sicht in Deutschland und der EU illegal. Für den Pflanzenschutz sind die Landesbehörden zuständig. Der Zoll unterstützt diese durch die Überwachung an Grenzen und Flughäfen. Einige unbekannte Sendungen werden im besten Fall von den Beschäftigten des Pflanzenschutzdienstes bereits am Flughafen oder im dortigen internationalen Postverteilzentrum von den zuständigen Experten der Länder und dem Zoll zurückgewiesen.
Um des illegalen Pflanzenhandels Herr zu werden, dürfen seit Dezember 2019 alle Pflanzen, lebende Pflanzenteile, Samen sowie fast alles Obst nur noch mit einem amtlichen Pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary certificate) versendet beziehungsweise in die EU mitgebracht werden, informiert der Zoll.
Für diese Pflanzen besteht ein generelles Einfuhrverbot:
- die meisten Nadelgehölze
- einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika)
- Obstgehölze und Glanzmispeln
- Weinreben
- Zitruspflanzen
- lose Erde und Kultursubstrate
- Nachtschattengewächse
- Kartoffelknollen
- viele Gräserarten
Diese Früchte dürfen auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis mitkommen:
- Ananas
- Kokosnuss
- Durian
- Banane
- Dattel
So können Sie trotzdem Pflanzen oder Früchte mitbringen
Wer nun aus dem Urlaub dennoch Pflanzen, zum Beispiel Schnittblumen, Früchte oder Samen, aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme sind die Schweiz und Liechtenstein) mitbringen möchte, muss ein Pflanzenschutzzeugnis besitzen. Dadurch soll die Einschleppung neuer Krankheiten und Schädlinge, die die heimische Natur gefährden könnten, vermieden werden.
Das Pflanzengesundheitszeugnis wird durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellt. Einreisende, die kein Zeugnis für ihre Mitbringsel vorweisen können, wird die Einfuhr verwehrt. Zudem muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls die Kostenübernahme für die Vernichtung gerechnet werden.
Das Problem mit invasiven Arten
Als invasive Art bezeichnet man Tiere, Pflanzen oder Bakterien, die an keinem bestimmten Ort heimisch sind und sich in fremden Gebieten ansiedeln. Dort neigen sie dazu, sich im schädigenden Maße auszubreiten – und Krankheiten mitzubringen, gegen die die heimischen Arten nicht gewappnet sind. Dem Naturschutzbund Deutschland zufolge sind allein in Deutschland mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, “die nachweislich negative Auswirkungen haben – oder haben könnten”.
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Die Kartoffel-Rose breitet sich mittlerweile im schädlichen Ausmaß aus.
© Quelle: imago images/CHROMORANGE
Ein Beispiel aus Deutschland ist die Kartoffel-Rose, auch Sylter Rose genannt. Die Sträucher mit den duftenden, weißen bis dunkelrosafarbenen Blüten prägen ganze Landschaften vor allem an der Nordseeküste. Doch die Rose breitet sich immer mehr aus und überwuchert dadurch Dünen- und Heidebiotope, die wichtige Lebensräume darstellen und von denen es bereits zu wenige gibt.
Auch Tiere können als invasive Arten für Schäden sorgen. So sind mittlerweile die Tigermücke oder die Asiatische Buschmücke in Deutschland relativ weit verbreitet. Asiatische Tigermücken gelten als Überträger von tropischen Erregern wie Zika-, Chikungunya- und Dengue-Virus. Unter den Säugetieren sorgt der Waschbär mit seiner ungeregelten Vermehrung für Probleme.