Versuchte Tötung in Seesen

Bei Kontrolle: Transporterfahrer rast auf Polizistinnen zu und will sie überfahren

Bei einer Polizeikontrolle war ein Mann nach Polizei-Angaben mit einem Transporter direkt auf zwei Beamtinnen in Seesen am Rande des Harz zugefahren. Die Polizistinnen stoppten den Wagen mit Schüssen und blieben unverletzt, wie die Polizei mitteilte. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Seesen. In Seesen haben sich am Montag gegen 3 Uhr dramatische Szenen abgespielt: Zwei Polizistinnen wurden beinahe von einem Transporter überfahren und mussten zur Waffe greifen. Die Beamtinnen blieben unverletzt, die Täter sind noch auf der Flucht.

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Seesen: Transporter überfährt fast Polizistinnen

Nachdem Zeugen einen weißen Transporter gemeldet hatten, der ohne Licht auf dem Gelände eines Netto-Supermarktes fuhr, trafen Polizistinnen dort zwei Männer am Transporter an. Einer der beiden flüchtete daraufhin zu Fuß, der andere setzte sich hinter das Steuer und fuhr auf die beiden Beamtinnen zu. Diese gaben Schüsse auf das Fahrzeug ab und brachten sich in Sicherheit. Wie viele Schüsse fielen, ist noch nicht klar.

Der Transporter fuhr davon, er wurde später auf dem nahegelegenen Gelände eines Schulzentrums gefunden. Die beiden Männer sind weiter flüchtig. Die Polizei warnt deshalb davor, im Bereich Seesen Anhalter mitzunehmen. Zu der Kleidung, dem Aussehen und dem Alter der Flüchtigen kann die Polizeiinspektion Goslar keine Auskunft geben. Hinweise zu verdächtigen Personen nimmt die Polizei unter Telefon (05321) 3390 oder über den Notruf 110 entgegen.

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Polizistinnen greifen zur Waffe: Wann dürfen sie das?

Der Einsatz einer Schusswaffe bei der Polizei ist in Deutschland strengstens geregelt. Zuvor müssen mehrere deeskalierende Verhaltensweisen stattfinden und die Gegenüber immer wieder mündlich aufgefordert werden, zu kooperieren. Die Schussabgabe darf nur als letztes Mittel zum Selbstschutz oder Schutz anderer durchgeführt werden.

Es beginnt mit der direkten Ansprache. Scheitert das, folgt die Hand auf dem Griff der Waffe am Gürtel mit der Aufforderung, das Tun zu unterlassen. Reicht die Geste nicht aus, dürfen Polizisten die Waffe ziehen. Dabei muss die Pistole entweder nach oben oder nach unten zielen. Der Zeigefinger darf sich nicht am Abzug befinden. Lassen die Gegenüber weiterhin nicht von ihrem Tun ab, darf die Polizei nun die entschlossene Schießhaltung einnehmen und auf die Person zielen. Ziel eines Schusses darf nur sein, die Person angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein tödlicher Schuss ist nur gestattet, wenn eine akute Lebensgefahr oder schwerwiegende Verletzung bevorsteht.

Im Fall Seesen gibt die Polizeiinspektion Goslar derzeit keine genauen Angaben zu den gegen den Transporter gerichteten Schüssen. Sie sind Teil der Ermittlungen.

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