„Ich habe aus Liebe gehandelt“: Wie eine Frau ungewollt zur Geldwäscherin für einen Betrüger wurde
Lüneburg. Jean-Claude meldete sich erstmals vor sieben Jahren. Über soziale Medien nahm er Kontakt zu einer Lüneburgerin auf, die für diesen Text anonym bleiben möchte. Sie schrieben sich daraufhin regelmäßig. „Er tat mir gut“, sagt die Frau über ihren Kontakt aus Frankreich. „Ich habe mich Hals über Kopf in ihn verliebt.“ Das Problem: Jean-Claude gibt es gar nicht. Statt der erhofften großen Liebe brachte ihr der Kontakt Ärger mit der Justiz ein.
„Love Scamming“ nennt sich diese moderne Form von Heiratsschwindel, bei der Betrüger auf Social-Media-Plattformen oder Dating-Portalen gefälschte Profile erstellen, Kontakt suchen und ihrem Gegenüber dann die große Liebe vorspielen, nur um an deren Erspartes zu gelangen.
Heute ist ihr die ganze Sache peinlich
Dass es sich auch bei Jean-Claude um ein solches Fake-Profil handelte, davon ist inzwischen auch die Lüneburgerin selbst überzeugt. Für diese Einsicht musste sie viel Lehrgeld bezahlen. Mehrere Tausend Euro überwies sie nach Frankreich. Dazu die enttäuschte Liebe. Heute sei ihr die ganze Sache vor allem peinlich.
Zumal Jean-Claudie sie zum Opfer und zur Täterin machte. Wegen Geldwäsche musste sich die heute 50-Jährige jetzt vor dem Lüneburger Amtsgericht verantworten. Sie hatte einen Strafbefehl erhalten, weil sie 3000 Euro, die ihr von einem ihr unbekannten Mann mit dem Verwendungszweck „Urlaub“ überwiesen worden waren, nur eine halbe Stunde später gestückelt in 500er-Beträgen an ein französisches Konto weiterleitete. Nach der fünften Überweisung wurde die Commerzbank stutzig und stoppte den Geldtransfer – 500 Euro blieben auf dem Konto der Lüneburgerin. 2500 Euro sind weg.
Angeklagte mehr Opfer als Täterin
Handelte sie im Wissen, dass das Geld aus einer Betrugstat stammte, wie es ihr im Strafbefehl zur Last gelegt wurde? Oder wurde sie nicht vielmehr als Finanzagentin ausgenutzt, weil sie zu sehr an das Gute glauben und angesichts einer vorgespielten Notlage Jean-Claudes schlicht helfen wollte? Weil sich die Frau gegen den Strafbefehl wehrte, landete sie auf der Anklagebank. Der Richter benötigte nur wenige Minuten, um zur Überzeugung zu gelangen, dass die Frau mehr Opfer als Täterin ist.
In einer schriftlichen Erklärung hatte die Lüneburgerin ihren Fall noch einmal aus ihrer Sicht geschildert. Dass Jean-Claude schon wenige Monate nach dem Kennenlernen zum ersten Mal um Geld wegen einer Notlage gebeten hatte – und sie es überwies. Dass es dabei nicht blieb, sie immer wieder zahlte, zum Beispiel im Jahr 2020 zweimal je 1000 Euro. „Ich habe weit mehr gezahlt, als ich es mir jemals hätte vorstellen können. Ich habe sogar einen Kredit aufgenommen, um ihm zu helfen. Ich habe aus Liebe gehandelt“, ließ sie ihren Verteidiger erklären.
„Da müssen Sie doch gemerkt haben, da stimmt hinten und vorne was nicht.“
Oberstaatsanwalt
Im Januar 2023 kam es zu der Überweisung, die sie am Ende vor Gericht brachte. „Er hat sich gemeldet und gesagt, dass er mir endlich einen Teil des geliehenen Geldes zurückzahlen wollte.“ Tatsächlich gingen wenig später 3000 Euro auf ihrem Konto ein, von einem Thorsten L. Doch nur eine halbe Stunde später meldete sich Jean-Claude wieder, tischte die nächste Lügengeschichte seiner vermeintlichen Not auf und bat um die gestückelte Überweisung des Betrages nach Frankreich. „Mir war damals nicht bewusst, dass ich ausgenutzt und mein Konto missbraucht wurde“, versicherte die Lüneburgerin.
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Die Schilderungen waren auch für die Anklage glaubhaft. Für sie sind solche Fälle von Love Scamming Alltag: „Meist sind es angebliche Soldaten oder Ärzte, die Kontakt knüpfen“, sagte der Oberstaatsanwalt, der sich dennoch wunderte, warum die Frau nicht schon früher stutzig wurde – spätestens bei der verhängnisvollen Überweisungsbitte eine halbe Stunde nach dem Geldeingang. „Da müssen Sie doch gemerkt haben, da stimmt hinten und vorne was nicht.“
Frau handelte leichtfertig, nicht vorsätzlich
Dennoch war er überzeugt: Die Frau handelte leichtfertig, nicht vorsätzlich. Das Verfahren wurde daher eingestellt gegen die Auflage, dass sie die 500 Euro an Thorsten L. zurücküberweist – denn er war ebenfalls Opfer der Betrüger und kein Täter – und 100 Euro an die Staatskasse zahlt. Im Strafbefehl war noch von 900 Euro die Rede.
Vom Richter gab es für die Lüneburgerin aber auch noch einen Rat mit auf den Weg: Sie möge in sozialen Netzwerken nicht leichtfertig Beziehungen eingehen, denn da werde „viel beschissen“. Laut ihrem Anwalt ist die Frau da offenbar ein gebranntes Kind: Sie habe schon mal einem Mann, mit dem sie liiert war, 9000 Euro geliehen und nie zurückerhalten, ließ er wissen. Den allerdings gab es wirklich.