Zehn Jahre Haft für Eltern von US-Amokschützen
Zum ersten Mal sind in den USA die Eltern eines Schulamokschützen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ihr heute 17-jähriger Sohn hatte im November 2021 an seiner Highschool im US-Staat Michigan vier Mitschüler und Mitschülerinnen erschossen. Er sitzt eine lebenslange Haftstrafe ab, unter anderem wegen Mordes. Richterin Cheryl Matthews verkündete nun am Dienstag auch das Strafmaß für seine Eltern, Jennifer und James C. Demnach könnten sie frühestens nach zehn Jahren auf Bewährung entlassen werden. Sollte dies abgelehnt werden, könnten sie nicht länger als 15 Jahre in Haft bleiben.
Die Eltern des Jugendlichen waren der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden. Die Staatsanwaltschaft legte Beweise dafür vor, dass sie eine ungesicherte Waffe zu Hause aufbewahrten und Gleichgültigkeit gegenüber der mentalen Gesundheit ihres Sohnes an den Tag legten.
Gericht sieht Versäumnisse der Eltern
Ethan C. zeichnete dunkle Bilder einer Waffe, einer Patrone und eines verwundeten Mannes auf eine Matheaufgabe, begleitet von düsteren Phrasen: „Die Gedanken wollen nicht aufhören. Helft mir. Mein Leben ist sinnlos. Überall Blut.“ Mitarbeiter der Oxford-Highschool nördlich der Metropole Detroit verlangten zwar nicht, dass er nach Hause geht, waren aber überrascht, als dessen Eltern dies bei einem kurzen Treffen nicht selbst anboten, sondern zu ihrer Arbeit zurückkehrten. Noch am selben Tag zog der damals 15-Jährige eine Pistole aus seinem Rucksack und eröffnete das Feuer.
Die Eltern hätten es versäumt, Schritte zu unternehmen, die einen „außer Kontrolle geratenen Zug“ hätten stoppen können, befand Richterin Matthews. Bei den Verurteilungen gehe es nicht um schlechte Erziehung, sondern um schwere Versäumnisse. „Es geht um das wiederholte Ignorieren von Dingen, die einem vernünftigen Menschen die Nackenhaare zu Berge stehen lassen würden.“ Wieder und wieder habe es die Möglichkeit gegeben, aktiv zu werden. Diese sei jedoch ignoriert worden.
Fretterode-Prozess wird neu aufgerollt: „Urteil hatte schlimme Signalwirkung“
Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Mühlhausen (Thüringen) im Fretterode-Prozess aufgehoben. Die rechtsextremen Angeklagten hatten lediglich ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten, der Raub einer Kameraausrüstung war nicht berücksichtigt worden. Verbände und Landtagspolitiker beziehen Stellung zur Entscheidung aus Karlsruhe.
Gericht: Eltern hätten Tat stoppen können
In dem Verfahren sagten zwar keine Experten zum Geisteszustand von Ethan C. aus. Aber die Richterin gestattete es den Geschworenen, trotz Einwänden der Verteidigung Auszüge aus seinem Tagebuch zu sehen. „Ich habe keinerlei Hilfe für meine psychischen Probleme, und das führt dazu, dass ich (…) in der Schule herumschieße“, schrieb er. „Ich möchte Hilfe, aber meine Eltern hören mir nicht zu, also kann ich keine Hilfe bekommen.“ Auf die Frage, ob ihr Sohn vor der Tat von Halluzinationen berichtet habe, sagte Jennifer C., er habe nur herumgealbert.
An dem Verfahren nahmen auch die Familien der getöteten Schülerinnen und Schüler teil. Vor der Urteilsverkündung hatten sie die Richterin um eine zehnjährige Haftstrafe für die Eltern von Ethan C. gebeten. „Das Blut unserer Kinder klebt auch an Ihren Händen“, sagte Craig S., der einen Kapuzenpullover mit dem Bild seines getöteten Sohnes trug, zu den Angeklagten. Nicole B., die Mutter einer getöteten Schülerin, sagte: „Während Sie eine Waffe für Ihren Sohn kauften und sie unverschlossen liegen ließen, half ich ihr, ihre College-Aufsätze fertigzustellen.“ Die Staatsanwaltschaft erklärte, geradezu tragisch einfache Handlungen beider Eltern hätten die Katastrophe stoppen können.
RND/AP