Zurück nach gefährlicher Odyssee
RODENBERG. Außerdem möchte die Betreuerin des 21-Jährigen gemeinsam mit der Stadthäger Anwältin Gülbahar Evcimik für ihn eine Entschädigung für seine gefährliche und ungerechtfertigte Odyssee erstreiten.
Denn eines steht mittlerweile aus juristischer Sicht fest: T. hätte gar nicht abgeschoben werden dürfen. Spätestens als seine Betreuerin mithilfe Evcimiks einen Richterspruch zu dem Fall erwirkte und bei den zuständigen Stellen vorlegte, hätten die Behörden den Weitertransport des jungen Mannes aus Äthiopien nach Simbabwe stoppen müssen. Nach Äthiopien war der 21-Jährige gelangt, weil die Vollzugsbeamten den Direktflug von Frankfurt nach Simbabwe verpasst hatten.
Dass die Weiterreise dennoch erfolgte, ist Evcimik zufolge ein einmaliger Fall in Deutschland. Die Anordnung der Rückholung inklusive Zwangsgeldverhängung gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte im Dezember für Schlagzeilen gesorgt (wir berichteten). T.s Betreuerin aus Rodenberg spricht von „Beamtenwillkür“
Beweise wurden nachgereicht
Die Abschiebung war veranlasst worden, weil der Ausländerbehörde keine stichhaltigen Beweise dafür vorlagen, dass T. in Simbabwe politisch verfolgt wird. Belege dafür lieferten seine Anwältin und seine Betreuerin allerdings nach. Diese Eingabe überzeugte auch das eingeschaltete Gericht, sodass bereits bei seinem Abflug in Frankfurt de facto eine unrechtmäßigen Abschiebung vollzogen wurde.
Erhalten hatte T. die Belege in Form von Aussagen einstiger Wegbegleiter in Simbabwe. Der Student hatte dort an einer Regime-kritischen Demonstration teilgenommen. Anschließend wurde er nach eigenen Angaben von einem Fahrzeug des nationalen Geheimdienstes verfolgt und befürchtete eine Inhaftierung. Dann hätten ihm Misshandlungen und Schlimmeres gedroht. Daher tauchte er zunächst bei Freunden unter und floh schließlich allein nach Deutschland.
Zurück in seinem Heimatland musste T. erneut untertauchen. Evcimik geht davon aus, dass ihr Mandant auf der Fahndungsliste des Geheimdienstes CIO steht. Dass sich an der Situation Oppositioneller nach der Ablösung von Lengzeitdiktator Robert Mugabe etwas zum Positiven gewandelt hat, glauben weder die Juristin noch der jungen Flüchtling. Denn der jetzige Regierungschef war unter Mugabe drei Jahre lang Vizepräsident und gilt als dessen politischer Zögling.
Aufenthalt war gefährlich
Insofern müsse T.s erneuter Aufenthalt in Simbabwe als gefährlich eingestuft werden. Von dort aus floh der junge Mann im Dezember daher nach Südafrika, von wo aus er nun nach Rodenberg zurückgeflogen wurde. In Pretoria wurde T. zu allem Überfluss ausgeraubt. Daraufhin schickte ihm seine Rodenberger Betreuerin Geld. Doch auch sein Mobiltelefon war gestohlen worden, sodass er nun keinen Kontakt mehr zu einigen seiner Freunde halten kann – die Kontaktdaten waren auf dem Handy gespeichert.
Seine Freunde vermisst T. ebenso wie seine Mutter. Ob sich diese nun in Gefahr befindet, weiß er nicht genau. Immerhin: Sie habe ihm versichert, alles sei in Ordnung. T.s Wunsch ist es, dass er sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen kann. Sein Studium in Geologie und Bergbau konnte er in Simbabwe nicht abschließen – wie es hier für ihn weiter geht ist vorerst offen.
SN